Das Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern), die einer eigens dafür eingerichteten Meldestelle Hinweise über Mißstände im wirtschaftlichen Umfeld zukommen lassen. Die oberste Priorität einer jeden Meldestelle hat dabei der Schutz der Identität des Whistleblowers um ihn vor Repressalien zu bewahren.
Informationen für Hinweisgeber
Unter das Hinweisgeberschutzgesetz fallen nur Hinweisgeber, die auch meldeberechtigt sind. Diese Berechtigung unterliegt einigen Bedingungen.
Zum einen muss ein direkter Bezug zu einem der Unnternehmen bestehen, die die "Interne Meldestelle" betreiben, um bei dieser einen Hinweis einreichen zu können. Dies umfasst die Arbeitnehmer, aber auch zum Beispiel Mitarbeiter eines Lieferanten dieses Unternehmens. Auch ehemalige Arbeitnehmer, die im Zuge ihrer früheren betrieblichen Tätigkeit bei diesem Unternehmen Kenntnis von einem Misstand erlangt haben sind im Sinne des Gesetzes meldeberechtigt. Bei Meldungen aus annonymen Quellen ist es naturgemäß sehr schwierig zu bewerten, ob der Whistleblower überhaupt berechtigt war eine Meldung einzureichen, was ggf. zur Einstellung des Verfahrens führen kann.
Eine weitere Bedingung um meldeberechtigt zu sein, ist dass der Hinweisgeber zum Zeitpunkt der Meldung überzeugt davon sein muss, dass seine Meldung der Wahrheit entspricht bzw. einen dringenden Verdacht hat, dass dies so ist. Das heißt, dass Hinweisgeber die mutwillig Falschmeldungen einreichen nicht unter den Schutz des Hinweisgeberschutzes fallen. Es ist aus diesem Grund sehr wichtig, den gemeldeten Fall mit so viel Beweismaterial wie möglich zu untermauen.
Meldestelle der Fritz Lange Gruppe
Zum Zweck des Hineisgeberschutzes nach dem Hinweisgeberschutzgesetz betreibt die Fritz Lange Gruppe eine interne Meldestelle für alle verbundenen Unternehmen. Die Meldestelle stellt einige sogenannte Meldewege zur Verfügung, um eine möglichst einfache und sichere Einreichung entsprechender Hinweise zu gewährleisten.
Unternehmensgruppe
Die Meldestelle ist für folgende Unternehmen zuständig:
- Fritz Lange GmbH
- ASTORGA Fritz Lange GmbH & Co. KG
- Genthiner Autoschilder GmbH
- F. Lange Service GmbH
Hinweise für Nutzer
Um einen höchst möglichen Schutz ihrer Identität zu gewährleisten möchten wir dringenst davon abraten, betriebliche technische Einrichtungen in Verbinung mit einer Meldung zu nutzen. Nutzen sie bitte immer ihre private Emailaddresse oder ihren privaten Computer, um per Mail oder über das Meldeportal einen Hinweis einzureichen.
Meldewege
Die Einreichung eines Hinweises bei der Meldestelle der Fritz Lange Gruppe nach HinSchG ist über folgende Kanäle möglich:
- Das Onlineportal: https://www.fl-compliance.de
- Per Mail: hinweis@fl-compliance.de
- Per Telefon: +49 5041 997 455
Weiterführende Informationen
Den gesamten Gesetzestext können sie unter folgendem Link einsehen.